Geschäftsordnung
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§ 1 – Allgemeines
Die Schützenbruderschaft erstellt diese Geschäftsordnung zur Bewältigung der gestellten § 2 – Gültigkeit
Die Mitgliederversammlung beschließt diese Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit. § 3 – Inhalt Die Geschäftsordnung setzt sich aus folgenden Unterpunkten zusammen:
§ 4 – Ehrungsordnung Die St.-Hubertus-Schützenbruderschaft Gürzenich 1343 e.V. vergibt folgende Ehrungen/Auszeichnungen:
Eine Diskussion zu den Ziffern 1 bis 5 sollte bei den Vorstandssitzungen nicht erfolgen. Jedes Vorstandsmitglied legt seinen Standpunkt dar, unmittelbar anschließend erfolgt die
Abstimmung. § 4.1 – Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an besonders verdiente, langjährige Mitglieder verliehen werden. Das Mitglied muss mindestens 30 Jahre im Verein sein und davon mindestens 15
Jahre aktiv (im Vorstand, beim Sportschießen, sonstige aktive Mitarbeit) mitgearbeitet haben. Das Mitglied muss das 60. Lebensjahr vollendet haben. § 4.2 – Titel des Ehrenschützenmeisters
Dieser Titel kann nur an besonders verdiente, langjährige Schützenmeister verliehen werden. Das Mitglied muss mindestens 30 Jahre im Verein sein und soll davon mindestens neun
Jahre als Schützenmeister oder mindestens 15 Jahre als Schützenmeister und stellvertretender Schützenmeister (mehrheitlich als Schützenmeister) fungiert haben. Das Mitglied muss
das 60. Lebensjahr vollendet haben. § 4.3 – Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft
Die Bruderschaft würdigt mit einer Urkunde und den Ehrennadeln der Bruderschaft § 4.4 – Ehrenauszeichnungen der Bruderschaft Ehrenauszeichnungen der Bruderschaft sind der St.-Hubertus-Verdienstorden und das St.-Hubertus-Ehrenkreuz. § 4.4.1 – St.-Hubertus-Verdienstorden Die Bruderschaft zeichnet verdiente Mitglieder und Nichtmitglieder der Bruderschaft mit diesem Orden aus. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über die Auszeichnung. § 4.4.2 – St-Hubertus-Ehrenkreuz Diese Auszeichnung wird von der Bruderschaft an Mitglieder mit besonders herausragenden Verdiensten um die Bruderschaft verliehen. Der Vorstand beschließt mit einer einfachen Mehrheit über die Auszeichnung. Eine Verleihung an die Mitglieder kann frühestens 10 Jahre nach Verleihung des St.-Hubertus-Verdienstordens erfolgen. § 4.5 – Ehrenauszeichnungen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften Die Verleihung dieser Auszeichnungen richtet sich nach den Bedingungen des Bundes. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes und mit Zustimmung des Präses an besonders verdiente Mitglieder verliehen. § 4.5.1 – Jugendverdienstorden in Bronze Diese Auszeichnung wird an Jungschützen verliehen, die sich in uneigennütziger Weise und mit beispielhaftem Charakter für das Jungschützenwesen und die Bruderschaft einsetzen oder mindestens 5 Jahre beständig in der Jugendarbeit mitarbeiten. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung. § 4.5.2 – Silbernes Verdienstkreuz Diese Auszeichnung wird nur an Uniformierte verliehen, die sich um die Bruderschaft verdient gemacht haben und bereits Inhaber des St.-Hubertus-Verdienstordens sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung. § 4.5.3 – Hoher Bruderschaftsorden Diese Auszeichnung wird nur an Uniformierte verliehen, die sich um die Bruderschaft besonders verdient gemacht haben und bereits Inhaber des Silbernen Verdienstkreuzes sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung. Die Verleihung kann frühestens 5 Jahre nach dem Silbernen Verdienstkreuz erfolgen. § 4.5.4 – St.-Sebastianus-Ehrenkreuz Diese Auszeichnung wird nur an Uniformierte verliehen, die herausragende Verdienste um historisches Schützenwesen über längeren Zeitraum geleistet haben und bereits Inhaber des Hohen Bruderschaftsordens sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung. Die Verleihung kann frühestens 5 Jahre nach dem Hohen Bruderschaftsorden erfolgen. § 4.6 – Ehrenauszeichnungen für die Königs- und Prinzenwürde
Nach Ablauf des Regentschaftsjahres würdigt die Bruderschaft das Engagement der Würdenträger. § 4.7 – Leistungsabzeichen im sportlichen und historischen Schießen
Leistungs- und Ehrenauszeichnungen im sportlichen oder historischen Schießen richten sich nach den Bestimmungen der Schießordnung des Bundes. § 4.8 – Ehrungsprotokoll Für die vorgenannten Ehrungen ist ein Ehrungsprotokoll vom stellvertretenden Schützenmeister zu erstellen und zu führen. Den anderen Vorstandsmitgliedern ist einmal jährlich eine aktuelle Liste zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag können Nichtvorstandsmitglieder diese einsehen. § 5 – Aufgabenbeschreibung des Vorstandes und der sonstigen Ämter § 5.1 – Weitere Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand übernimmt außer der in der Satzung erwähnten noch weitere Aufgaben:
Die Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und vom Schützenmeister oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. § 5.2 – Aufgaben der Mitglieder des Vorstandes
Der Schützenmeister ist Repräsentant der Bruderschaft. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen. Er kann sich in allen Fällen vom
stellvertretenden Schützenmeister vertreten lassen. Ist auch dieser verhindert, wählt der Vorstand aus seinen Reihen ein Mitglied, dem er die betreffenden Aufgaben
überträgt. § 5.3 – Aufgaben des historischen Schießmeisters
Der historische Schießmeister ist zusammen mit dem Schießmeister und dessen Stellvertreter für den Schießbetrieb während des Königs- und Prinzenvogelschießens, des Schützenfestes
sowie während des Oster- und des Hubertusschießens verantwortlich. Er hat für eine sorgfältige Beachtung der Sicherheitsvorschriften in dieser Zeit Sorge zu tragen. §5.4 – Aufgaben der Kassenprüfer
Um das Finanzgebaren überprüfen zu können, wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Sie prüfen die Führung der Kassenbücher, die Bestände, Vermögensanlagen und Belege.
Zur Jahresrechnungslegung des Kassierers geben sie den Prüfungsbericht. In dem Prüfungsbericht sind auch Anmerkungen über die Notwendigkeit der Ausgaben möglich. § 6 – Schlüsselgewalt Die Schlüsselinhaber haben in einer Liste für die erhaltenen Schlüssel zu unterschreiben. Bei Ausscheiden aus dem Amt sind die Schlüssel unaufgefordert zurückzugeben. Über eine weitere Vergabe von Schlüsseln entscheidet der Vorstand. § 6.1 – Schlüsselverteilung Schießhalle
1) = bei Vorliegen des Schießleiterausweises § 6.2 – Schlüsselverteilung Schützenplatz
1) = über Platzwart nach Vertragsschluß § 6.3 – Schlüsselverteilung Schießwagen
Die fünf Schlüssel für den Schießwagen werden an den folgenden Personenkreis verteilt: § 7 – Prinzen- und Königswürde
Das Prinzen- und Königsvogelschießen wird auf dem Schützenplatz unter den dort anwesenden Bewerbern durchgeführt. § 7.1 – Schülerprinzenwürde Die Würde eines Schülerprinzen für ein Jahr kann erringen, wer das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. § 7.2 – Prinzenwürde Die Prinzenwürde für ein Jahr steht jedem Jungschützen offen, der das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet hat. § 7.3 – Königswürde Die Würde eines Schützenkönigs für ein Jahr steht jedem Mitglied offen, welches das 24. Lebensjahr vollendet hat. § 8 – Jahresablaufplan Neben den eigenen Terminen nimmt die Schützenbruderschaft an diversen Veranstaltungen in der Gemeinde sowie im Bund bzw. der Diözese teil. § 8.1 – Osterschießen Die Schützenbruderschaft veranstaltet vor dem Osterfest ein gemütliches Beisammensein mit Schießbetrieb in der Schießhalle. Die Teilnahme der Mitglieder erfolgt in Schützentracht. Die Würdenträger tragen die Ausgehketten. § 8.2 – Erstkommunion Die Schützenbruderschaft stellt zwei Mitglieder in Schützentracht zur Messe für die erste heilige Kommunion der Gemeindekinder ab. Diese übernehmen in der Kirche die Funktion von Platzanweisern. Sollten Würdenträger diese Funktion übernehmen, so tragen diese keine Ketten. § 8.3 – Königs- und Prinzenvogelschießen Der Vorstand legt jährlich den Termin für das Königs- und Prinzenvogelschießen fest.
Hierbei erfolgt das Aufbauen nach Absprache bereits am Vortag. § 8.4 – Fronleichnam Die Schützenbruderschaft nimmt in Schützentracht am Gottesdienst und der anschließenden Prozession teil. Die Würdenträger erscheinen mit den Ausgehketten. § 8.5 – Schützenfest § 8.5.1 – Aufbau Der Aufbau beginnt nach Absprache am Donnerstag vor dem Schützenfest. § 8.5.2 – Jugendveranstaltung
Die ggf. durchzuführende Jugendveranstaltung obliegt den Verantwortlichen der Jugendabteilung. § 8.5.3 – Schützenfest-Samstag
Das Antreten erfolgt in Schützentracht gemäß dem Einladungsschreiben. Von dort aus erfolgt ein Umzug mit mehreren Ständchen (Schützenmeister, ggf. Ehrenschützenmeister, alte und
neue Majestäten, Ortsvorsteher) durch Gürzenich. Die alten Würdenträger tragen die historischen Ketten. § 8.5.4 – Schützenfest-Sonntag
Um 14.00 Uhr erfolgt das Antreten in Schützentracht gemäß der Einladung. Zugführer, Fahnenträger sowie ein weiteres Mitglied empfangen die hereinzuspielenden Vereine. § 8.5.5 – Schützenfest-Montag
Ab 11.30 Uhr beginnt das Preisvogelschießen und geselliges Beisammensein auf dem Schützenplatz. § 8.5.6 – Abbauen
Der Abbau erfolgt nach Absprache am Dienstag nach dem Schützenfest morgens oder nachmittags. § 8.6 – Pfarrprozession Die Teilnahme an dieser Prozession erfolgt in Schützentracht. Die Würdenträger nehmen mit den Ausgehketten teil. § 8.7 – Pfarrfest Die Schützenbruderschaft übernimmt eine Aufgabe während des Pfarrfestes. Die Teilnahme erfolgt ohne Schützentracht. § 8.8 – Volkstrauertag Die Schützenbruderschaft beteiligt sich an der im Anschluss an die Messe stattfindende Kranzniederlegung am Ehrenmal. Die Teilnahme erfolgt in Schützentracht und die Fahne trägt das Trauerflor. § 8.9 – Hubertusfest
Das Patronatsfest wird an dem auf den Namenstag (4. November) folgenden Samstag, wenn der Namenstag und der Samstag aufeinanderfallen, am betreffenden Samstag, veranstaltet. § 8.10 – Diverse Ausmärsche
Die Bruderschaft nimmt in Schützentracht an Ausmärschen der befreundeten Bruderschaften (St. Johannes Birgel, St. Martinus Derichsweiler, Alpenbrüder St. Christina) teil.
Weiterhin beteiligt sich die Bruderschaft am Maizug und möglichst am Festzug anlässlich des Bezirksbundesfestes. § 8.11 – Bezirks- und Diözesankönigs- und -prinzenschießen Sollte ein Würdenträger an diesen Veranstaltungen teilnehmen, wird er von einer Abordnung in Schützentracht begleitet. § 8.12 – Bruderschaftstag Die Schützenbruderschaft nimmt mit einer Abordnung in Schützentracht an dieser Veranstaltung teil. Die Würdenträger tragen die Ausgehketten. § 8.13 – Vertretung der Majestäten Mit Ausnahme der eigenenVeranstaltungen wird der amtierende König, Prinz oder Schülerprinz bei Verhinderung durch den jeweiligen Vorgänger vertreten. Sollte auch dieser verhindert sein, erfolgt die Vertretung von dessen Vorgänger. Diese Folge wird fortgesetzt bis ein Vertreter anwesend ist. Dieser trägt dann die entsprechende Ausgehkette. § 9 – Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.03.2010 beschlossen. Gleichzeitig treten alle bisherigen Geschäftsordnungen außer Kraft. Düren-Gürzenich, den 14.03.2010 |
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