Lage
Für unseren Verein gibt es zwei Lokalitäten, an denen wir unseren
geselligen als auch sportlichen Tätigkeiten nachgehen.
Toni-Robens-Schützenheim mit Schießhalle
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Am 25. August 1984 konnte die Einweihungsfeier im festlichen Rahmen durchgeführt werden. Unter Teilnahme der
Gürzenicher Bevölkerung, der Vereine, der Vertreter von Kirche und Behörden und der Schützen wurde das Haus vorgestellt, eingesegnet und mit vielen Grußworten und Geschenken bedacht.
Einweihungsschüsse, Preisschiessen für jedermann und ein gemütliches Beisammensein schlossen sich an. Außer den jährlichen, internen Pokal- und Vereinsmeister-schaften werden auch Freundschaftsschießen mit anderen Vereinen durchgeführt. Besonders erwähnenswert ist das jährliche Bürger- und Vereinspokalschießen, das in der Gürzenicher Bevölkerung sehr guten Anklang gefunden hat. Da unser Heim außer den sanitären Anlagen auch einen gemütlichen Aufenthaltsraum aufweist, sind die Bedingungen ideal. |
Schützenplatz |
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Hinter dem westlichen Ortsausgang von Gürzenich liegt an der Schevenhüttener Straße auf
der linken Waldseite der schönste Waldplatz, den wir im hiesigen Raum kennen. Es ist unser Schützenplatz. Seit über 150 Jahren befindet er sich nachweislich in der Obhut unserer Bruderschaft. Vor
allem sind es die uralten Eichen - zum Teil über 500 Jahre alt -, die die Attraktivität und Schönheit des Schützenplatzes ausmachen. Obwohl auch an ihnen die Kriegsereignisse nicht spurlos
vorübergingen, befinden sich die Bäume zum Teil noch in einem relativ guten Zustand. Noch ein paar aufklärende Worte zu den Eigentumsverhältnissen des Schützenplatzes. Das Nutzungsrecht unserer Bruderschaft, welches uns im Jahre 1865 garantiert wurde, wurde im Jahre 1976 vertraglich über die staatliche Forstbehörde Hürtgenwald mit dem Land Nordrhein-Westfalen geklärt und festgeschrieben. Auch bei Eigentumsübertragung des Grundstücks bleibt diese Abmachung unberührt. Demnach obliegt unserer Bruderschaft u. a. die Überlassung an Vereinigungen und Private. Der 1988 soweit perfekte Kauf des Platzes durch die Bruderschaft wurde von der Bewilligungsbehörde der Stadt Düren wegen Eigeninteresse nicht gebilligt. Die angestrebten Vertragsänderungen der Stadt blieben ohne Erfolg, so dass nach wie vor das alte Nutzungsrecht und die Obhut der Bruderschaft bestehen bleibt. |
